Letzte Aktualisierung: 8. September 2026
1. Anbieterdaten und Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Website der BRENTA LOGISTICS LLC, UIC (bulgarische Handelsregisternummer) 208758682, USt-IdNr. BG208758682, mit Sitz und Geschäftsanschrift: Dr.-Lyuben-Popov-Str. 24, Varna, Bulgarien, vertreten durch die Geschäftsführerin Ivanesa Stefanova Ivanova, nachfolgend „Brenta Logistics“ oder die „Gesellschaft“ genannt.
1.2. Die Website stellt die Tätigkeit der Gesellschaft dar und ermöglicht es Besuchern, Privatpersonen und Geschäftskunden, Anfragen für Transport- und damit verbundene Logistikleistungen zu übermitteln.
1.3. Die Website ist kein Online-Shop. Das bloße Absenden eines Anfrageformulars begründet nicht automatisch den Abschluss eines Vertrages und verpflichtet Brenta Logistics nicht zur Annahme der Anfrage.
1.4. Kontakt: Tel.: +359 894 707 940 | E-Mail: [email protected].
2. Leistungen
2.1. Je nach konkreter Anfrage kann Brenta Logistics folgende Leistungen anbieten oder organisieren:
- nationale und internationale Fahrzeugtransporte;
- Transport von Transportern, Wohnmobilen, Wohnwagen, Motorrädern und anderen Fahrzeugen nach vorheriger Vereinbarung;
- Logistikmanagement und Speditionsleistungen;
- Organisation des Transports mit eigener Flotte oder über ausgewählte externe Frachtführer/Subunternehmer;
- Unterstützung bei Kauf, Import, See- und Straßentransport, Zollverfahren, technischen Prüfungen und Zulassung von Fahrzeugen aus Europa oder anderen vereinbarten Märkten.
2.2. Der konkrete Leistungsumfang, Preis, Fristen, Route, Transportart und Zusatzleistungen werden in einem individuellen Angebot, einem bestätigten Auftrag, einem Vertrag, einem Transportauftrag oder in sonstiger schriftlicher Korrespondenz zwischen den Parteien festgelegt.
2.3. Leistungen, die von staatlichen Behörden, Zoll, Häfen, technischen Diensten, Auktionen, Verkäufern oder anderen Dritten abhängen, werden zu den im jeweiligen Fall geltenden Bedingungen und Fristen erbracht.
3. Anfragen und Angebote
3.1. Der Kunde übermittelt eine Anfrage über das Website-Formular oder die angegebenen Kontaktkanäle und stellt ausreichende Informationen für die Erstellung eines Angebots bereit.
3.2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die bereitgestellten Daten richtig und vollständig sind, einschließlich Adressen, Marke und Modell, Abmessungen/Gewicht bei nicht standardmäßigen Fahrzeugen, technischer Zustand, Fahrbereitschaft, Vorhandensein von Schlüsseln und Dokumenten sowie Besonderheiten beim Be- und Entladen.
3.3. Das Angebot gilt für den darin angegebenen Zeitraum. Fehlt eine ausdrückliche Angabe des Zeitraums, ist es unverbindlich und steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung je nach verfügbarer Kapazität und aktuellen Bedingungen.
3.4. Ein auf Grundlage unvollständiger oder unrichtiger Angaben genannter Preis kann nach Feststellung der tatsächlichen Umstände angepasst werden.
4. Zustandekommen und Ausführung von Aufträgen
4.1. Ein Vertragsverhältnis entsteht nach ausdrücklicher Annahme eines konkreten Angebots/Auftrags durch die Parteien in einer Form, die die Feststellung des vereinbarten Inhalts ermöglicht.
4.2. Brenta Logistics ist berechtigt, eine Anfrage abzulehnen, wenn keine geeignete Kapazität vorhanden ist, die Route oder das Fahrzeug nicht sicher oder rechtmäßig bedient werden kann, erforderliche Dokumente fehlen oder ein anderer berechtigter Grund vorliegt.
4.3. Angegebene Termine und Fristen können unverbindlich sein, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Internationale Transporte können durch Verkehr, Fahrverbote, Witterungsbedingungen, Grenzen, Häfen, Zollverfahren, technische Defekte und andere Umstände außerhalb der zumutbaren Kontrolle der Parteien beeinträchtigt werden.
5. Preis und Zahlung
5.1. Der Preis wird individuell auf Grundlage der Route, der Art und des Zustands des Fahrzeugs, der Fristen, der verfügbaren Kapazität und der Zusatzleistungen bestimmt.
5.2. Zahlungsweise, Währung und Fälligkeit werden im Angebot, in der Rechnung, im Vertrag oder im bestätigten Auftrag festgelegt.
5.3. Zusätzliche Kosten, die durch unrichtige Angaben des Kunden, Unmöglichkeit des Be-/Entladens, Standgeld, fehlenden Zugang, Adressänderung oder andere Umstände entstehen, die Brenta Logistics nicht zu vertreten hat, können nach Benachrichtigung des Kunden in Rechnung gestellt werden.
6. Pflichten des Kunden
6.1. Der Kunde verpflichtet sich:
- richtige Daten und die erforderlichen Dokumente bereitzustellen;
- die rechtliche Befugnis zur Übergabe des Fahrzeugs zum Transport sicherzustellen;
- technische Mängel, Leckagen, Bremsversagen, fehlende Fahrbereitschaft, Umbauten oder nicht standardmäßige Abmessungen vorab mitzuteilen;
- einen sicheren und rechtmäßigen Zugang zu den Be- und Entladeorten zu gewährleisten;
- keine nicht deklarierten gefährlichen, verbotenen oder wertvollen Gegenstände im Fahrzeug zu belassen;
- die vereinbarten Zahlungsbedingungen einzuhalten und die Lieferung anzunehmen.
6.2. Persönliche Gegenstände im Fahrzeug sind nur zulässig, wenn dies vorab ausdrücklich vereinbart wurde. Brenta Logistics übernimmt, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung für nicht deklarierte Gegenstände.
7. Externe Frachtführer und Subunternehmer
7.1. Zur Ausführung der Aufträge kann Brenta Logistics sowohl eigene Transportmittel als auch lizenzierte Frachtführer, Spediteure und andere Subunternehmer einsetzen.
7.2. Handelt Brenta Logistics als Spediteur/Organisator, kann der tatsächliche Frachtführer ein Dritter sein. Die anwendbaren Rechte und Haftungen bestimmen sich nach der konkreten vertraglichen Stellung der Parteien, zwingendem Recht und den anwendbaren internationalen Regelungen.
7.3. Für die Ausführung des Auftrags erforderliche Daten können diesen Partnern im erforderlichen Umfang zur Verfügung gestellt werden.
8. Übernahme, Zustand und Ablieferung
8.1. Soweit möglich, wird der Zustand des Fahrzeugs bei der Übernahme anhand von Transportdokumenten, Protokollen, Fotos oder anderen geeigneten Mitteln festgestellt.
8.2. Bei der Ablieferung hat der Kunde/Empfänger eine angemessene Prüfung vorzunehmen und bei offensichtlichem Verlust oder offensichtlicher Beschädigung Vorbehalte auf dem jeweiligen Transportdokument zu vermerken und Brenta Logistics unverzüglich zu benachrichtigen.
8.3. Diese Regelungen beschränken keine Rechte, die kraft anwendbaren Rechts oder internationaler Übereinkommen nicht eingeschränkt werden können.
9. Haftung und internationaler Straßentransport
9.1. Die Haftung für die internationale Beförderung von Gütern auf der Straße richtet sich, sofern die Anwendbarkeitsvoraussetzungen erfüllt sind, nach dem CMR-Übereinkommen und dem anwendbaren zwingenden Recht.
9.2. Nichts in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließt eine Haftung aus oder beschränkt sie, die nach dem Gesetz oder einem anwendbaren internationalen Übereinkommen nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.
9.3. Brenta Logistics haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung infolge höherer Gewalt oder von Umständen außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle, sofern das anwendbare Recht nichts anderes bestimmt.
9.4. Bei Leistungen zur Unterstützung beim Kauf oder Import ist Brenta Logistics nicht der Fahrzeughersteller und übernimmt keine Gewähr für verborgene technische Mängel, die Fahrzeughistorie oder von einem unabhängigen Verkäufer/einer Auktion bereitgestellte Informationen, sofern nicht ausdrücklich eine schriftliche Verpflichtung zur Prüfung oder Gewährleistung übernommen wurde.
10. Stornierung, Änderung und Beendigung
10.1. Die Bedingungen für die Stornierung oder Änderung eines bestätigten Auftrags werden im jeweiligen Angebot/Auftrag entsprechend dem Stand der Organisation und den entstandenen Kosten festgelegt.
10.2. Ist der Kunde Verbraucher, schränken diese Bedingungen die anwendbaren gesetzlichen Widerrufsrechte oder andere zwingende Rechte nicht ein. Die Anwendbarkeit des Widerrufsrechts wird nach Art und Abschlussweise des konkreten Vertrags sowie nach den gesetzlichen Ausnahmen beurteilt.
11. Reklamationen
11.1. Reklamationen können an [email protected] gerichtet werden, unter Angabe von Auftragsnummer/-datum, Fahrzeug, Beschreibung des Sachverhalts und verfügbaren Nachweisen.
11.2. Brenta Logistics prüft Reklamationen innerhalb einer angemessenen Frist und kann zusätzliche Dokumente, Fotos, den CMR-Frachtbrief oder andere Informationen anfordern.
11.3. Fristen und Verfahren nach anwendbaren internationalen Übereinkommen oder zwingendem Recht haben Vorrang.
12. Geistiges Eigentum und Website
12.1. Die Inhalte, Marken, Grafiken und Materialien auf der Website sind nach anwendbarem Recht geschützt, sofern nicht anders angegeben.
12.2. Die Nutzung der Website zu rechtswidrigen Zwecken, das Absenden falscher Anfragen, der Missbrauch von Formularen oder Handlungen, die ihre Sicherheit und ihren normalen Betrieb beeinträchtigen, sind strengstens untersagt.
12.3. Die Städte- und Ländervorschläge im Angebotsformular beruhen auf Daten von GeoNames (www.geonames.org), die unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0) genutzt werden.
13. Personenbezogene Daten und Cookies
13.1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist in der Datenschutzerklärung und die Verwendung von Cookies in der auf der Website veröffentlichten Cookie-Richtlinie beschrieben.
14. Anwendbares Recht und Streitbeilegung
14.1. Soweit zulässig, unterliegen die Beziehungen mit Brenta Logistics bulgarischem Recht; daneben gelten die zwingenden Vorschriften der Europäischen Union und die anwendbaren internationalen Übereinkommen.
14.2. Bei grenzüberschreitenden Verbrauchergeschäften entzieht die Wahl bulgarischen Rechts dem Verbraucher nicht den Schutz zwingender Bestimmungen, die nach den geltenden EU-Vorschriften anwendbar wären.
14.3. Die Parteien bemühen sich zunächst um eine Beilegung von Streitigkeiten im Verhandlungswege. Die zuständigen Gerichte bestimmen sich nach den anwendbaren Regeln der internationalen und örtlichen Zuständigkeit.
14.4. Mit Geschäftskunden können besondere Bedingungen vereinbart werden, die im Konfliktfall diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgehen.
15. Änderungen
15.1. Brenta Logistics kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Änderungen der Leistungen, der Gesetzgebung oder der betrieblichen Praxis aktualisieren. Die neue Fassung wird unter Angabe des Aktualisierungsdatums auf der Website veröffentlicht.
Letzte Aktualisierung: 8. September 2026